Allgemeine Geschäftsbedingungen Wohnmobilstellplatz „In den Schlossgärten“

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

Stand: Dezember 2024

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen den Stadtwerken Bad Bergzabern GmbH, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.

Mit dem Befahren des Stellplatzes und dem Parken auf einem ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.

Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.

Die gesamten Parkplatzgebühren für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer ist im Voraus zu bezahlen. Der Beleg ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Die Aufenthaltsdauer beträgt max. 7 Tage.

Die Parkgebühr gilt ab Zahlung und Lösung des Parktickets pro Übernachtung grundsätzlich bis zum nächsten Tag 14 Uhr, bzw. bei mehreren Übernachtungen bis zum letzten Tag um 14 Uhr.

Zzgl. der Parkgebühr wird der jeweils gültige Gästebeitrag der Stadt Bad Bergzabern erhoben.

Die Stromversorgung und das Frischwasser sind in der Parkplatzgebühr nicht enthalten. Die Entsorgung von Grauwasser ist in der Parkplatzgebühr enthalten.

Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 25 Euro/Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.

Das Parken von PKWs und anderen Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist ebenfalls eine Aufwandspauschale von 25 Euro/Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.

Diese Fahrzeuge können jederzeit kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt mit der Nutzung des Stellplatzes die AGB an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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